Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie umfasst bis auf kleine Abrundungen die Grenzen der ehemaligen Gemeinde Ramsenthal. Die Fläche der Jagdgenossenschaft, auf der die Jagd ausgeübt werden darf, ist ca. 470 ha groß. Davon sind ca. 70 % Acker und Wiesen sowie ca. 30 % Wald.
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Grundstückseigentümer der Grundstücke, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf befriedeten Grundstücken (Dorf).
Die Hauptaufgabe der Jagdgenossenschaft ist, das Jagdausübungsrecht an geeignete Personen zu verpachten oder in Eigenregie durchzuführen.
Die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft erstellt mit der Hegegemeinschaft (Zusammenschluss benachbarter Jagdgenossenschaften) und der Jagdbehörde im Landratsamt den Abschussplan und kümmert sich um dessen Erfüllung. Zur Erstellung des Abschussplanes wird das Gutachten über den Zustand des Waldes herangezogen.
Vorsteher waren:
1950 - 1967 | Albrecht Hübner, Ramsenthal |
1967 - 1978 | Otto Dörfler, Hauenreuth |
1978 - 1983 | Franz Mühlsteff, Ramsenthal |
ab 1983 | Hermann Hoffmann, Hauenreuth |
Erste Aufzeichnungen über Jagdpächter lauten:
03.10.1893: westlicher Teil Premierleutnant Herzog und Kallmann, östlicher Teil
die Ökonomen (Landwirte) Masel, Eckershof und Naiser, Ramsenthal (Vorfahr von
Adam Weber). Der Pachtschilling betrug damals 120 Mark.
1895 kam Schoberth, Bremermühle dazu.
1922 war das Pachtgeld durch die Inflation auf 25.000 Mark angestiegen.
Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Jagdgenossenschaft in der damaligen Form aufgelöst.
Die Wiedergründung der Jagdgenossenschaft nach dem Krieg fand am 1. Februar 1950 in der Gaststätte Nicklas statt. Von 50 Grundstücksbesitzern waren 34 erschienen und wählten Albrecht Hübner (Ramsenthal 32) als 1. Jagdvorsteher. Die ersten Jagdpächter waren Gastwirt Johann Nicklas und Bürgermeister Adam Weber.
Die beiden Jagdpächter teilten das Jagdgebiet in zwei
Jagdreviere auf. Als Grenze wurde damals die Trebgast festgelegt. Diese
Reviergrenze gilt noch bis heute.
Der Pachtschilling betrug 200 DM und ein kostenloses Hasenbratenessen für die
Jagdgenossen.
1965 Pächter: Adam Weber und Georg Küfner (Bremermühle),
Pacht 600 DM.
1974 Pachtvertrag verlängert zum Preis von 1.500 DM und ein Jagdessen.
1985 wurde die Jagd an die Pächter Karl Potzel und Hermann Zeitler zum Preis
von 4.000 DM und ein Jagdessen im Wert von je 15 DM verpachtet.
1991 ist für Karl Potzel sein Sohn Bernd Potzel als Jagdpächter eingetreten.
1995 wurde der Pachtvertrag verlängert mit denselben Pächtern zum Preis von
3.750 DM und ein Jagdessen.
2004 wurde die Jagd an Theodor Nicklas und Günther Hartmann zum Preis von 1.500
€ und zusätzlich ein Jagdessen pro Mitglied im Wert von 12 € verpachtet.
Um Jagdpächter zu werden muss man bei der Wahlversammlung die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen und die Mehrheit der von den anwesenden Mitgliedern vertretenen Hektar auf sich vereinen.
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im Bild v. l.: Jäger Udo Lindlein, Jagdvorsteher Hermann Hoffmann, Jagdpächter Günter Hartmann, Jäger Hermann Zeitler und Jagdpächter Theodor Nicklas |