Gegründet am: 29. Juli 1924 – Satzung neu erstellt am 23.03.1953 und am 19.01.2000

Leider sind keine Unterlagen von der Gründung des Vereins mehr vorhanden. Die erste originale Unterlage ist eine Neufassung der Satzung vom 15. September 1933.

Hier einige Auszüge der damaligen Satzung in Kurzform:
§ 1 Diese Sterbeunterstützungkasse beruht auf dem Gedanken der gegenseitigen Hilfe bei allen Sterbefällen oder Unglücken mit Todesfolge.
§ 2 Die Unterstützungssätze richten sich nach dem Alter des Versicherten und werden wie folgt gestaffelt:
a) Geburt bis zum vollendeten 1. Lebensjahr RM 40
b) vom 1. Lebensjahr bis zum 10. Lebensjahr RM 80
c) vom 10. Lebensjahr ab RM 100
Maßgebend in der Altersberechnung ist hier Geburts- und Todestag.
§ 3 Mitgliedschaft: Aufgenommen können nur ganze Familien im Sinne von Vater, Mutter und Kindern werden. Die Aufnahme einzelner Personen aus der Familie kann nicht gestattet werden.
Die Karenzzeit vom Eintritt bis zum Tage der zustehenden Sterbegeldleistung betrug 90 Tage.
Bei Anmeldung einer neuen Familie (Mitgliedschaft der ganzen Familie) ist eine Aufnahmegebühr von 4 RM zu entrichten.
§ 4 Für jedes Mitglied wird ein monatlicher Beitrag von 5 Pfg. erhoben.
Kommt ein Sterbefall vor und ist die Kasse für die Auszahlung einer zweiten Sterbegeldsumme nicht sicher gestellt, so hat jede versicherte Familie einen Pauschalbetrag, welchen allein der Kassier bestimmt, auf Anforderung sogleich zu entrichten.
§ 7 Beitragsleistungen: Für die Beitragsleistung und evtl. Pauschalbetragsleistung ist in erster Linie das Familienoberhaupt zuständig.
§ 8 Auszahlung des Sterbegeldes: Bei totgeborenen Kindern ist, sofern die Vorraussetzungen der Mitgliedschaft bei der Kindsmutter gegeben sind, ebenfalls der Unterstützungssatz auszuzahlen. Die Auszahlung der Sterbegeldsumme erfolgt an den Hinterbliebenen der für die Bestattung zu sorgen hat.
§ 9 in allen zweifelhaften Fällen entscheidet die Vorstandschaft, deren Beschlüsse rechtswirksam sind, und nicht angefochten werden können.
§ 10 Die Vorstandschaft der Sterbeunterstützungskasse besteht aus I. und II. Vorstand, einem Kassier (ab 23.03.53 zwei Kassiere), einem Schriftführer und zwei Ausschussmitgliedern (ab 23.03.53 vier Ausschussmitglieder).
§ 11 Mit dem 15.09.1933 tritt eine neue Satzung in Kraft.

Eine lückenlose Aufzeichnung bis zum heutigen Tage beginnt mit der Einladung vom 19. März 1953 zur außerordentlichen Generalversammlung am Montag, dem 23. März 1953, um 20 Uhr im Goller´schen Anwesen – Ramsenthal, Hs. Nr. 8.

Die Satzung wurde in einigen Punkten geändert, wie z. B. die Zahlung der Sterbegeldleistung.
So erhielt man nun eine gestaffelte Zahlung von 100 DM bis zum voll. 1. Lebensjahr, 200 DM bis zum voll. 10. Lebensjahr und nach vollendetem 10. Lebensjahr 300 DM.

Im Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde eine Sonderregelung „über das Schicksal der im Kriege 1939/45 vermissten Mitglieder“ getroffen. Diese regelte die Auszahlung der Sterbegeldbeträge, wenn das Ableben der Mitglieder durch ein ordentliches Gericht per Todeserklärung angezeigt wurde.

Vorstandsmitglieder seit 1953:

1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender:
1953 – 1969
1970 – 2002
seit 2003
Hans Löw (Onkel von Hans Löw)
Karl Hübner
Andreas Gotthardt
1953 – 1962
1963 – 1968
1968 – 1969
1970 – 1983
1984 – 1992
1993 – 1994
1995 – 1996
1997 – 2002
seit 2003
Erhardt Engelmann
Adam Bauer
Karl Hübner
Sophian Hahn
Hans Weigel
Alfred Schneider
Hans-Herbert Löwinger
Andreas Gotthardt
Willy Hübner
Schriftführer:
1953 – 1982
1983 – 2002
seit 2003
Hans Weigel
Sophian Hahn
Rainer Engelmann
Kassier: 2. Kassier:
1953 – 1963
1964 – 1974
1975 – 1988
seit 1989
Andreas Weber
Otto Hartmann
Bernhard Großmann
Gerhard Raab
1953 – 1963
1964 – 1966
1967 – 1985
1986 – 1996
1997 – 2002
Otto Hartmann
Georg Herrmannsdörfer
Emil Knörrer
keine Wahl
Andreas Gotthardt
Langjährige Beisitzer: Kassenprüfer:
1953 – 1969
1967 – 2002
seit 1987
seit 1970
1971 – 1986
Karl Hübner
Georg Küfner
Hans Löw
Hermann Zeitler
Otto Dörfler
1963 – 1972
1963 – 1972
1978 – 1983
1973 – 2002
1983 – 1998
1973 – 1978
seit 1999
seit 2002
Peter Opel
und
Christian Pühlhorn
Richard Popp
Fritz Schinköthe
Heinrich Oetter
Heinz Küfner
Norbert Gotthardt

 

Im Jahr 2003 wurden vom neu gewählten Vorsitzenden Andreas Gotthardt (links) Karl Hübner, der 50 Jahre, davon 32 Jahre als 1. Vorsitzender in der Vereinsführung tätig war, und Sophian Hahn, 35 Jahre lang 2. Vorsitzender bzw. Schriftführer, in den „Ruhestand“ verabschiedet
Foto: W. Fuchs

Der Sterbeunterstützungsverein hat seinen Sitz in Ramsenthal, d. h. das Geschäftsgebiet umfasst den Bereich der früheren Gemeinde Ramsenthal.

In den Verein können grundsätzlich nur Gesamtfamilien aufgenommen werden, bei denen das älteste Mitglied das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Die zu versichernden Personen müssen gesund sein. Bei Antrag auf Mitgliedschaft von Personen, die über 40 Jahre alt sind, entscheidet der Vorstand im Einzelfall über die Aufnahme und legt dabei die angemessene Höhe der Aufnahmegebühr fest.

Der Beitrag beträgt ab 01.01.2000 monatlich 75 Cent (jährlich 9 Euro) je Versicherten über 18 Jahre, unter 18 Jahre 25 Cent (jährlich 3 Euro).

Die Aufnahmegebühren betragen (lt. Beschluss der Generalversammlung vom 11.03.2001) bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 10 Euro, 25. Lebensjahr 20 Euro, 30. Lebensjahr 30 Euro, 35. Lebensjahr 40 Euro, 40. Lebensjahr 60 Euro.

Gegenüber dem niedrigen Beitrag und der geringen Auf­nahmegebühr steht eine stolze und beachtliche Sterbegeldleistung.

Das Sterbegeld beträgt ab 01.01.2000
für Versicherte über 18 Jahre 650 Euro
für Versicherte vom 11. bis 18. Jahr 200 Euro
für Kinder vom 1. bis 10. Jahr 150 Euro
für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr 100 Euro

Die hohe Sterbegeldleistung gegenüber dem geringfügigen Beitrag ist im Großen und Ganzen auf die sehr gute Haushalts- und Anlagepolitik der Vorstandschaft zurückzuführen.

Wenn man bedenkt, dass das staatliche Sterbegeld abgeschafft ist und die Versicherungsgesellschaften auch nicht gerade billig sind, ist der Sterbeunterstützungsverein Ramsenthal eine sehr gute Alternative.

Darum werden auch Sie Mitglied in unserem Verein, und treten Sie mit Ihrer gesamten Familie bei. Wir freuen uns über jede Neuaufnahme, auch wenn viele Menschen in jungen Jahren noch nicht gerne über den Tod nachdenken.

Zur Kontaktaufnahme steht Ihnen die Vorstandschaft gerne und jederzeit zur Verfügung.

Ansprechpartner und Kontaktadressen:
Vorsitzender: Andreas Gotthardt, Peuntstr. 13, 95463 Ramsenthal, Tel.: 0170 7332250
Stellv. Vors.: Willy Hübner, Hofstr. 3, 95463 Ramsenthal, Tel.: 09208 57858
Kassier: Gerhard Raab, Eichenweg 1, 95463 Ramsenthal, Tel.: 09208 8582
Beisitzer: Karl Hübner, Hofstr. 3, 95463 Ramsenthal, Tel.: 09208 348